Über uns

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Kurstermine

Das Kursjahr der Jugendkunstgruppen (JKG) für Kurse, die wöchentliche stattfinden, beginnt in der Regel zwei Wochen nach dem Schuljahresbeginn in NRW und endet in der Woche vor den Sommerferien. Änderungen sind möglich. Bei Wochenend- und Ferienkurse gelten die Zeiten, die bei den Kursbeschreibungen genannt sind.

Anmeldung

Die Teilnahme an den Kursen ist nur mit einer verbindlichen Anmeldung möglich. Ein Anmeldungsformular finden Sie im Katalog und im Internet unter www.jugendkunstgruppen.de. Die Online-Anmeldung über die Internetseite ist das bevorzugte Verfahren.

Die erhobenen personenbezogenen Daten dienen ausschließlich der Durchführung und Abrechnung der Kursteilnahme und werden zu diesem Zweck elektronisch gespeichert. Ein ausführliches Informationsblatt über die Nutzung der Daten ist im JKG-Büro erhältlich.

Sie sind dafür verantwortlich, dass dem JKG-Büro immer die aktuelle Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse vorliegen, damit Sie für kurzfristige Informationen, z.B. Kursausfall, erreichbar sind.

Bei Teilnahme an mehreren Kursen, bitte für jeden Kurs eine Anmeldung vollständig ausfüllen. Die Kursnummer des jeweiligen Kurses finden Sie bei der Kursbeschreibung.

In den regelmäßigen Kursen ist ein späterer Einstieg nach Absprache möglich. Anmeldeschluss für Workshops ist eine Woche vor dem ersten Termin.

Anmeldebestätigungen werden ausschließlich per Mail verschickt. Nach einer verbindlichen Anmeldung, können Sie am ersten, bei schon laufenden Kursen, am nächsten Kurstermin teilnehmen. Sie werden benachrichtigt, wenn Kurse nicht stattfinden oder ausgebucht sind.

Eine Anmeldung kann nach dem ersten Kursbesuch durch eine Mitteilung an das JKG-Büro kostenfrei storniert werden (Probetermin).

Bitte geben Sie auch die Einwilligung, dass die Jugendkunstgruppen Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die mit Ihrem Kind in den Kursen gemacht werden, auf der Internetseite und anderen Publikationen der Jugendkunstgruppen veröffentlicht werden dürfen.

Kursentgelte

Für die Teilnahme an den Kursen und Workshops der Jugendkunstgruppen werden Entgelte nach der vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen „Entgeltordnung der Jugendkunstgruppen“ in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Die im Programmheft genannten Kursentgelte beziehen sich auf den kompletten Jahreskurs oder den kompletten Workshop.

Über das Kursentgelt erhalten Sie eine Rechnung. Bitte überweisen Sie keine Kursentgelte ohne eine Rechnung erhalten zu haben, da die Zahlung nicht zugeordnet werden könnte.

Für die meisten Kurse besteht eine Mindestteilnehmerzahl. Die Kursentgelte werden nur in Rechnung gestellt, wenn durch ausreichende Anmeldungen sichergestellt ist, dass der Kurs stattfindet.

Die Nichtteilnahme entbindet nicht von der Zahlungspflicht des vollständigen Kursentgeltes.

Wenn sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer wiederholt und nach Information der Erziehungsberechtigten nicht an die Kursregeln halten, können sie vom weiteren Besuch des Kurses ausgeschlossen werden. In dem Fall wird das Kursentgelt nicht erstattet.

In den Kursentgelten sind Materialkosten nicht enthalten. Materialkosten werden in der Regel direkt mit der Kursleitung abgerechnet.

Ermäßigung/Bildung und Teilhabe

Das Programm „Bildung und Teilhabe“ ermöglicht es, die Kurse der Jugendkunstgruppen kostenlos zu besuchen. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 18 bzw. 25 Jahren aus Familien, die mindestens eine der folgenden Leistungen erhalten:

SGB II – Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld)

SGB XII – Leistungen des Sozialamtes (Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt)

AsylbLG – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wohngeld oder Kinderzuschlag.

Es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Das JKG-Büro berät und hilft gerne bei der Antragstellung.

Kursausfall/Kursfreie Zeiten für regelmäßige Kurse

Während der Schulferien und an allen gesetzlichen Feiertagen in NRW, sowie in der Karnevalszeit, von Weiberfastnacht bis einschließlich Rosenmontag, finden keine Kurse statt.

Auch wenn wegen besonderen Ereignissen, zum Beispiel Unwetter, kein Schulunterricht in NRW stattfindet, fallen die JKG-Kurse aus

Haftung

Für Schäden haftet die Stadt bei Veranstaltungen in städtischen Gebäuden im Rahmen der für diese Gebäude bestehenden Haftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

Programmänderungen bleiben vorbehalten.