Stand: 18.02.2022

Heute Morgen ist  eine Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes mit einer Warnung vor Orkanböen für Leverkusen in der Zeit von 14 bis 20 Uhr herausgegeben worden. Daher sagen wir unsere Kurse für heute Nachmittag ab. Das betrifft die Kurse Videoperformance, Kunst am Freitag und Serbische Folklore.

Stand 16.02.2022

Da wegen einer Unwetterwarnung des Deutschenwetterdienstes für Donnerstag, 17.02.2022, ein Ausfall des Schulunterrichts in NRW angeordnet wurde, fallen auch alle JKG-Kurs am 17.02.2022 aus. Das Büro der Jugendkunstgruppen ist besetzt.

Aus der Pressemitteilung des Landes NRW vom 16.02.2022:

„Laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes und des Landeslagezentrums von heute werden für den morgigen 17. Februar 2022 verbreitet Sturm und schwere Sturmböen für ganz Nordrhein-Westfalen erwartet, teilweise in Hochlagen Orkanböen. Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetterereignissen“ wird daher vom Ministerium für Schule und Bildung ein landesweiter Unterrichtsausfall für den morgigen 17. Februar 2022 angeordnet.

Ministerin Gebauer erklärte dazu: „Das nahende Unwetterereignis ist eine ernste Gefahr insbesondere für den Schulweg für die Schülerinnen und Schüler. Daher wird in den nordrhein-westfälischen Schulen morgen kein Unterricht stattfinden, die Schulen sind grundsätzlich geschlossen. Nach dem Sturm „Friederike“ 2018 hat die Landesregierung ein Konzept für solche Gefahrenlagen erarbeitet. Mit dem neuen Unwettererlass für die Schulen ist es nun auch möglich, dass es landesweite Entscheidungen aufgrund von extremen Wetterereignissen gibt. Diese wendet die Landesregierung an, indem für morgen der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ausfällt.“

Die Schulen wurden bereits mit einer Schulmail über die Entscheidung für morgen informiert. Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb morgen dennoch im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten. Lehrkräfte treten hierzu morgen unabhängig von der Entscheidung über den Unterrichtsausfall ihren Dienst an, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen.“